Wofür E-Check und Prüfung nach BGV A3? Vermeiden Sie Unfälle und Millionenschäden. Agieren, nicht reagieren! Wir helfen Ihnen.

Mehr Sicherheit am Arbeitsplatz durch E-Check / BGV A3-Prüfung

Referenzen: Allianz, AOK Niedersachsen, Bahlsen, EON, Klinikum Hannover, Niedersächsisches Umweltministerium

Der E-Check ist die Prüfung für elektrische Anlagen und Betriebsmittel und berücksichtigt die Prüfungsinhalte sowie Prüfungsintervalle, die dem Betreiber durch die Betriebssicherheitsverordnung (§ 3, § 14 und § 15 BetrSichV), die Technischen Regeln der Betriebssicherheitsverordnung (TRBS 1111, 1201, 1203 Teil3, 2131), die Arbeitsschutzgesetze (§ 5 und § 6 ArbSchG), die Gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften (GUV-V A3) oder die Vorschriften der Berufsgenossenschaften (BGV A3) auferlegt sind.

Betreiber von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln sind also gesetzlich dazu verpflichtet, regelmäßig einen E-Check durchzuführen und müssen im Schadensfall den E-Check, z. B. nach BGV A3, nachweisen. Mit dem E-Check werden somit gefährliche Mängel frühzeitig erkannt und die Sicherheit am Arbeitsplatz erhöht.

Die DIN VDE-Bestimmungen sehen vor:

  • Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel sind nach BGV A3 alle 4 Jahre einem E-Check zu unterziehen. Hierzu zählen beispielsweise Leuchten, Verteilungen, Kabel und Leitungen.
  • Ortsveränderliche Betriebsmittel (mobile elektrische Geräte) sind nach BGV A3 alle 6 - 24 Monate je nach Gefährdungspotential einem E-Check zu unterziehen. Hierzu gehören z. B. Computer, Drucker, Kaffeemaschinen, Faxe und Bohrmaschinen.

Gerne erteilen wir Ihnen ausführliche Informationen zum E-Check sowie über die Vorschriftenlage von BetrSichV, TRBS, ArbSchG, GUV-V und BGV. Fordern Sie jetzt Ihr individuelles Angebot an, denn ein E-Check reduziert Ihr Schadensrisiko und spart Geld.

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